360° Fotoversicherung
Wir schützen deine wertvolle Fotoausrüstung mit einem Komplettschutz für höchste Ansprüche. Unsere 360° Fotoversicherungen gelten in Verbindung mit dem Kauf von Neuware der folgenden Artikel: analoge und digitale Kameras, Camcorder, Objektive, Drucker sowie Blitzgeräte.
Der Versicherungsschutz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Versicherungsdauer beträgt 3 Jahre. Es bedarf keiner Kündigung - der Vertrag läuft automatisch aus. Im Schadensfall übernimmt die Allianz die gesamte Schadensabwicklung sowie die Reparaturkosten. Du musst keinerlei Vorauszahlungen zur Reparatur leisten.
Wichtiger Hinweis:
Du erhältst vor Ort einen Ausdruck, der als Versicherungsnachweis gilt. Bitte bewahre diesen, zusammen mit dem Kaufbeleg des versicherten Artikels, gut auf.
Der Versicherungsvertrag kommt mit der Allianz Deutschland AG zustande.
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Worin unterscheidet sich die Fotoversicherung von der Herstellergarantie?
Die Herstellergarantie deckt in der Regel nur Produktions- und Materialfehler ab – und meist nur für 2 Jahre. Die Fotoversicherung geht deutlich weiter und schützt auch bei selbst verursachten Schäden, Diebstahl oder äußeren Einflüssen.
Was wird von der Fotoversicherung abgedeckt?
Die 360° Fotoversicherung schützt deine Ausrüstung umfassend – z. B. bei Sturz-, Flüssigkeits- oder Bedienfehlern sowie bei Diebstahl, Vandalismus und Naturereignissen. Auch Schäden wie Kurzschluss oder Überspannung sind abgedeckt.
Für welche Geräte kann ich die Versicherung abschließen?
Die Versicherung gilt für neu gekaufte Geräte und kann für Kameras, Objektive, Camcorder, Blitzgeräte und Drucker erworben werden.
Wie lange nach Kaufdatum kann ich die Versicherung abschließen?
Ab dem Kaufdatum hast du bis zu 14 Tage Zeit, um die 360° Fotoversicherung zu erwerben.
Wie lange gilt die Versicherung und muss ich kündigen?
Die Versicherung läuft automatisch 3 Jahre ab Kaufdatum und endet danach, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Was passiert im Schadensfall?
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die komplette Abwicklung sowie die Reparaturkosten. Du musst nichts vorstrecken – die Regulierung erfolgt direkt über den Versicherer.
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